Integrationskurs des BAMF

Es gibt die Möglichkeit einen Integrationskurs zu besuchen. Die Kurse gibt es auch als Zweitschriftlerner-Kurse für Personen, die die lateinische Schrift noch erlernen müssen. Es gibt auch Online-Kurse.

Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag finden sie hier.

Ankreuzen müssen Sie:

"Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder § 25 Abs. 5 AufenthG."

Wichtig: es muss eine Kopie des Aufenthaltstitels (§24 AufenthG), idealerweise auch eine Kopie des ukrainischen Reisepasses oder der ID-Karte, mitgeschickt werden. Falls noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, bitte eine Kopie der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG mitschicken.

Der Antrag muss unterschrieben werden und an das BAMF gesandt werden.

Im Landkreis Reutlingen ist das diese Adresse:

BAMF                                                                                                                Referat 52F
Binger Str. 28                                                                                        72488 Sigmaringen

Sie bekommen eine „Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs“ mit der Post zugeschickt.

Sie können sich damit direkt bei einem Sprachkursträger melden, bei dem Sie einen Einstufungstest machen.

Achtung: Bitte achten Sie darauf, wie lange die Berechtigung gültig ist. Melden Sie sich vor Ablauf der Berechtigung für den Kurs an.
 
Hier finden Sie eine Übersicht der Anbieter von Integrationskursen im Landkreis Reutlingen.
Die meisten Anbieter finden sich im Stadtgebiet Reutlingen. Im Ermstal können die vhs Metzingen und die vhs Bad Urach angefragt werden. Auf der Schwäbischen Alb ist die vhs Münsingen vertreten. Personen, die in Hayingen oder Zwiefalten wohnen, können sich auch an die Anbieter in Riedlingen wenden.

Die Kosten des Kurses werden zum größten Teil übernommen. Bei Erwerbstätigen können Kosten entstehen.

Für eine Fahrkostenbefreiung muss ein Antrag gestellt werden. Im Regelfall wird dieser Antrag vom Kursträger gestellt. Das BAMF erstattet einen Pauschalbetrag, der sich nicht nach dem jeweiligen Wohn- und Kursort richtet.
 
Derzeit wird nur in wenigen Integrationskursen eine Kinderbetreuung angeboten.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0