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Rechtliche Betreuung als beruf

 Sinnstiftende Tätigkeit mit Verantwortung

Im Landkreis Reutlingen leben zahlreiche erwachsene Menschen, die infolge von Krankheit, Unfall oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbstständig regeln können. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer übernehmen in diesen Fällen eine verantwortungsvolle Aufgabe von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie unterstützen, vertreten und begleiten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt.

Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs wirbt die Betreuungsbehörde Reutlingen um engagierte Personen, die die Tätigkeit als freiberufliche Berufsbetreuerin bzw. freiberuflicher Berufsbetreuer aufnehmen möchten. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis mit der Betreuungsbehörde oder dem Landratsamt Reutlingen.

Informationen rund um den Beruf 

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer werden durch das zuständige Betreuungsgericht bestellt. Sie vertreten erwachsene Menschen rechtlich in genau festgelegten Aufgabenbereichen. Maßstab ihres Handelns sind stets der Wille, die Wünsche und die Bedürfnisse der betreuten Person.

Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:

  • Regelmäßiger persönlicher Kontakt zu den betreuten Personen
  • Gesetzliche Vertretung in finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten
  • Organisation medizinischer und pflegerischer Versorgung
  • Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und weiteren Institutionen
  • Antragstellung bei Ämtern und Behörden
  • Sicherung des Wohnraums sowie Verwaltung von Vermögensangelegenheiten
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht

Angesprochen sind Personen, die sich eine verantwortungsvolle, selbstständige Tätigkeit mit sozialem und rechtlichem Schwerpunkt vorstellen können und bereit sind, sich fachlich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Besonders geeignet sind Menschen, die:

  • strukturiert, zuverlässig und eigenverantwortlich arbeiten,
  • über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verfügen,
  • empathisch, kommunikativ und belastbar sind,
  • Interesse an rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Fragestellungen haben und
  • bereit sind, Entscheidungen zu treffen und diese nachvollziehbar zu begründen.

Die Tätigkeit richtet sich ausdrücklich Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen, insbesondere an:

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Fachkräfte der Sozialen Arbeit,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre juristische Expertise in einem gesellschaftlich relevanten Tätigkeitsfeld einsetzen möchten,
  • weitere Fachkräfte aus angrenzenden Bereichen (zum Beispiel Verwaltung, Pflege, Beratung), sowie
  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die über einschlägige Berufs- oder Lebenserfahrung verfügen und sich bewusst für eine verantwortungsvolle Tätigkeit entscheiden.

Ein bestimmter beruflicher Werdegang ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend sind persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie die Bereitschaft, die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde im Rahmen anerkannter Lehrgänge zu erwerben und sich dauerhaft in dieses komplexe Aufgabenfeld einzuarbeiten.

Seit dem 01.01.2023 ist nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für die berufsmäßige Führung von Betreuungen eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde erforderlich.

Voraussetzungen für die Registrierung sind:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Prüfung u. a. im persönlichen Gespräch),
  • der Nachweis ausreichender Sachkunde sowie
  • der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckung.

Die erforderliche Sachkunde umfasst unter anderem Kenntnisse im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im Sozialrecht, in der Personen- und Vermögenssorge sowie in der Kommunikation mit Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen.

Diese kann – insbesondere für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger – über anerkannte Sachkundelehrgänge erworben werden.

Bei Antragstellenden mit der Befähigung zum Richteramt oder mit erfolgreich abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik gilt die erforderliche Sachkunde als nachgewiesen.

Die Tätigkeit wird freiberuflich ausgeübt und bietet:

  • flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in Teilzeit,
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten,
  • ein langfristig sicheres und wachsendes Tätigkeitsfeld.

Die Vergütung erfolgt pauschaliert nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) und richtet sich nach der jeweiligen Fallkonstellation sowie der persönlichen Qualifikation.

Die Betreuungsbehörde begleitet die Tätigkeit beruflich Betreuender im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben durch:

  • Beratung zum Registrierungsverfahren,
  • Informationen zur Anerkennung von Qualifikationen und Sachkunde,
  • Hinweise zu Fort- und Weiterbildungsangeboten,
  • kollegiale Beratung bei Fragen und Herausforderungen sowie
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Berufsbetreuenden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie eine verantwortungsvolle, sinnstiftende Tätigkeit suchen und sich vorstellen können, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, freuen wir uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur beruflichen Betreuungsführung

Berufsbetreuung – Verantwortung übernehmen. Menschen begleiten. Zukunft gestalten.