Brennholzverkauf - INformationen

Seit dem 01. Januar 2020 gelten die nachfolgenden Informationen für den Brennholz- und Flächenlosverkauf aus dem Kommunalwald des Landkreises Reutlingen.

Der Brennholzverkauf aus den Wäldern der Städte und Gemeinden richtet sich nach den dort ortsüblichen Gepflogenheiten. Meist werden Brennholzpolter und eine begrenzte Anzahl von Flächenlosen aus nachhaltig bewirtschafteten und zertifizierten Wäldern zum Verkauf angeboten. Informationen hierzu erhalten sie direkt bei den jeweils zuständigen Rathäusern oder den Revierleitungen.

Darüber hinaus wird bei entsprechendem Anfall, Hartlaub-Brennholz in langer Form an der Waldstraße auch über die kommunale Holzverkaufsstelle angeboten. 

Bitte beachten Sie: Brennholz aus heimischem Wald ist stets eine Mischung aus den gängigen Hartlaubholzarten wie z. B. Buche, Esche, Ahorn, Eiche oder Birke. Dem Käuferwunsch nach reinen Buchenpartien kann regelmäßig nicht entsprochen werden.
Auch übersteigt in manchen Regionen des Landkreises die Nachfrage nach Brennholz das Angebot zeitweise. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir den Bedarf nicht immer in der gewünschten Menge decken können.
Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vor Abgabe Ihrer Bestellung mit dem Kreisforstamt telefonisch in Verbindung zu setzen.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz lang sind folgende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung unbedingt zu beachten:

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Alleinarbeit ist verboten.
  • Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist die 112.
  • Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt.
  • Für die Aufarbeitung von Flächenlosen mit ausschließlich liegendem Holz und für die Aufarbeitung von Brennholz lang am Waldweg ist ein mindestens eintägiger qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
  • Der jeweilige Motorsägenlehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Anstelle eines Motorsägenlehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.
  • Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) zu tragen.
  • Notwendige Absperrungen von Wegen sind mit der zuständigen Revierleitung abzustimmen und mit geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband zu versehen. Absperrungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu entfernen.

Bei Fragen rund um das Thema Brennholz steht Ihnen die kommunale Holzverkaufsstelle unter der Telefon-Nummer:  07121-480 3232 gerne zur Verfügung.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0