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Zahngesundheit

Informationsblatt zum Datenschutz (Zahnärztliche Gruppenprophylaxe)

Das Landratsamt Reutlingen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Ihr Kind betreffen. 


1. Pflichtinformationen

1.1 Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO:

Landkreis Reutlingen

vertreten durch den Landrat

Karlstraße 99, 72766 Reutlingen

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de


1.2 Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de


1.3 Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

  1. Zahnärztliche Untersuchung im Rahmen der Gruppenprophylaxe.
  2. Zahnärztliche Untersuchung im Rahmen von epidemiologischen Begleituntersuchungen zur Evaluation der Maßnahmen der Gruppenprophylaxe in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft Jugendzahnpflege (DAJ).
  3. Gesundheitsberichterstattung (Daten werden in anonymisierter Form regional veröffentlicht).
  4. Anonymisierte Übermittlung der Daten an das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration, Abt. 7 Landesgesundheitsamt (LGA) im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (bei epidemiologischen Begleituntersuchungen in Kooperation mit der DAJ).
  5. Anonymisierte Übermittlung der Daten an die regionale Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Jahresberichts in Verbindung mit der LAGZ.
  6. Auswertung der Bestätigungen zur zahnärztlichen Untersuchung im Rahmen des Verweisungsverfahrens. 
  7. Dokumentation von Fluoridierungsmaßnahmen (sofern eine Fluoridierungsmaßnahme angeboten wird).

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie von §§ 8 und 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.


1.4 Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet: 

  1. Name und Vorname des Kindes, Geburtsdatum, Geschlecht, 
  2. Klassen-/Gruppenzugehörigkeit, Name der Einrichtung
  3. Erhobene Befunde zum Zahnstatus und zur Mundgesundheitssituation des Kindes (in Kindertageseinrichtungen nur bei Einwilligung)
  4. Einwilligung zur zahnärztlichen Untersuchung erteilt: ja / nein / keine Angabe (nur Kindertageseinrichtung).
  5. Name ggf. Vorname der sorgeberechtigten Person (nur bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung).

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.


2. Notwendige Informationen

2.1 Die personenbezogenen Daten werden wie folgt gelöscht:

  • Schule: Befunde und Dokumentation der zahnärztlichen Untersuchung und Dokumentation eventueller Fluoridierungsmaßnahmen nach Ablauf von vier Jahren nach Untersuchung.
  • Kindertageseinrichtung:  Befunde und Dokumentation der zahnärztlichen Untersuchung und Dokumentation eventueller Fluoridierungsmaßnahmen nach Ablauf von vier Jahren nach termingerechter Einschulung.
  • Kindertageseinrichtung: Einwilligungserklärung für die zahnärztliche Untersuchung vier Jahre nach termingerechter Einschulung.
  • Einwilligungserklärungen zu eventuellen Fluoridierungsmaßnahmen vier Jahre nach Schuljahresende.
  • Bestätigungen zur zahnärztlichen Untersuchung im Rahmen des Verweisungsverfahrens nach Ablauf des auf die Untersuchung folgenden Schuljahres.

Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.


2.2. Allgemeine Rechte des Beteiligten

Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).


Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).


Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.


Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).


Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. 


2.3 Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung


Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Sie haben das Recht, sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 DGSVO).


2.4. Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde


Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg wenden:

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefon: +49 711 615541-0

Fax: 0711 615541-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de



Die Teilnahme Ihres Kindes bei der zahnärztlichen Schuluntersuchung ist gemäß  § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben.