Gremium und Arbeitsweise der Inklusionskonferenz
Mit der Inklusionskonferenz möchte der Landkreis Reutlingen zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie allen anderen relevanten Akteuren weiter auf dem Weg voranschreiten, die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Ein besonderes Augenmerk auf dem Weg zum barrierefreien Landkreis gilt dabei von Beginn an der Beteiligung von Menschen mit Handicaps, Angehörigen und Selbsthilfegruppen als Experten aus eigener Erfahrung.
Die Inklusionskonferenz ist ein Gesamtnetzwerk aller Beteiligten, welche die Inklusion im kommunalen Raum in irgendeiner Weise gestalten und beeinflussen. Dieses Netzwerk tauscht Informationen aus und bündelt die Erfahrungen und Kenntnisse der einzelnen Partner. Die Inklusionskonferenz ist eine Diskussions- und Kommunikationsplattform, die Inklusionsfragen auf der Basis einer fundierten Planungsgrundlage aufgreift, Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, abstimmt und bei Bedarf deren Umsetzung begleitet. Sie ist eine Drehscheibe zwischen bürgerschaftlichem Dialog, kommunaler Steuerung und fachlich sinnvollem Handeln im kommunalen Bereich.
Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und nicht nur eine Herausforderung für die Sozialsysteme ist, ist die Inklusionskonferenz organisatorisch direkt beim Landrat angesiedelt.
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MITGLIEDER DER INKLUSIONSKONFERENZ |
- Vorsitzender Herr Landrat Dr. Ulrich Fiedler
- Stellvertretender Vorsitzender Herr Prälat Markus Schoch
- Drei gewählte Sprecherinnen und Sprecher aus dem Beirat Selbsthilfe
- 36 Vertreterinnen und Vertreter aus:
- Kreistag und Landkreisverwaltung
- Städten und Gemeinden
- Kirchen
- Staatliches Schulamt
- Wohnungsbau
- Handwerk, Industrie und Handel
- Krankenversicherung und Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit
- Kultur, Freizeit, Sport
- Liga für Teilhabe
- Selbsthilfeorganisationen
- Freie Wohlfahrtspflege / Sozial-Einrichtungen
- Wissenschaft und Forschung
- Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Für die Mitgliederliste der Inklusionskonferenz bitte hier klicken:
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ARBEITSWEISE UND ZIELSETZUNG |
Unter dem Vorsitz des Landrats tagt die Konferenz zwei Mal jährlich in einer öffentlichen Sitzung. Inhaltlich geht es um die Abstimmung und Priorisierung von Themen und Handlungs-Feldern zur weiteren Bearbeitung aus den Bereichen Erziehung, Bildung, Arbeit, Freizeit-Kultur-Sport, Wohnen, Barrierefreiheit, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte.
Die Inklusionskonferenz kann gegebenenfalls Arbeits-Gruppen unter Einbeziehung weiterer Experten beauftragen. Die Ergebnisse und Handlungs-Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen und aus dem Beirat Selbsthilfe werden in den Sitzungen der Inklusionskonferenz beraten und in weitere Entscheidungen miteinbezogen. Die Mitglieder der Inklusionskonferenz setzen sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung beschlossener Handlungsempfehlungen ein.
Ein Mal jährlich findet eine themenbezogene Öffentlichkeitsveranstaltung statt.
Die Protokolle der Sitzungen der Inklusionskonferenz finden Sie hier:
- 20. Mai 2014
- 3. November 2014
- 30. April 2015
- 12. November 2015
- 7. April 2016
- 17. November 2016
- 27. April 2017
- 26. Oktober 2017
- 12. April 2018
- 8. November 2018
- 11. April 2019
- 7. November 2019
- 16. März 2021
- 26. Juli 2021
- 3. Mai 2022
- 17. November 2022
- 17. Mai 2023
Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz finden Sie hier.
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GESCHÄFTSSTELLE INKLUSIONSKONFERENZ |
Die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz ist als Stabsstelle direkt beim Landrat angesiedelt.
Zu den Aufgaben zählen:
- Organisation und Koordination des Gesamtprozesses
- Vorbereitung und Nachbereitung sowie Dokumentation der Sitzungen der Inklusionskonferenz
- Initiierung neuer Projekte
- Koordination und Begleitung der Arbeitsgruppen / Projekte
- Kontakt zur wissenschaftlichen Begleitung und Forschung
- Fördermittelakquise
- Öffentlichkeitsarbeit
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WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG |
Das Modellprojekt Inklusionskonferenz wurde bis 2014 vom Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart wissenschaftlich begleitet.
Als zentrales Ergebnis lässt sich festhalten: "der Landkreis hier eine Struktur geschaffen hat, die mit der Programmatik der Inklusion korrespondiert und eine systematische Verwirklichung unbedingter und selbstbestimmter Teilhabe prinzipiell ermöglicht.“ (Zitat Abschlussbericht Ifas, S. 43)
Den vollständigen Abschlussbericht von IfaS finden Sie hier.
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FINANZIERUNG |
Bis 2015: Landkreis Reutlingen, Land Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Lechler-Stiftung
Ab 2016: Landkreis Reutlingen, Lechler-Stiftung
Seit 2018: Landkreis Reutlingen