2023
VERLEIHUNG DES 2. INKLUSIONSPREISes
im LANDKREISES REUTLINGEN

BEWERBEN SIE SICH JETZT ODER SCHLAGEN SIE JEMAND VOR!

„Platz für alle-Inklusion vor Ort“.

Mit diesem Slogan verleiht der Landkreis Reutlingen unter der Schirmherrschaft von Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2023 zum zweiten Mal den Inklusionspreis.

Der Inklusionspreis ist mit insgesamt 6 000 Euro dotiert, das Preisgeld wird von der Kreissparkasse Reutlingen gestiftet.

Initiiert durch die Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen, sollen damit besonders innovative und inklusive, neue Projekte, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Alltag nachhaltig und konkret verbessern, gefördert werden.

Mit der Inklusionskonferenz konnten zahlreiche Impulse gesetzt werden für eine vielfältige und bunte Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt und diskriminierungsfrei miteinander leben können.

Viele Akteure tragen dazu bei, häufig ohne großes Aufsehen.

Für diese guten Ideen und Praxisbeispiele, vorbildlichen Maßnahmen und kreativen Projekte, die  beispielhaft zeigen, wie inklusiv der Landkreis und seine Einwohner sind, sind wir dankbar und wollen sie mit der Verleihung des Inklusionspreises würdigen.

Gleichzeitig sollen einmal mehr die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fokus gerückt werden.

Innovative Maßnahmen, die nachhaltig zur Förderung von inklusiven Lebensräumen beitragen, sollen den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Mit der Vergabe des Inklusionspreises wollen wir neue Wege für ein respektvolles Miteinander aufzeigen, den gesellschaftlichen Diskurs fördern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung schärfen.

Der Inklusionspreis ist mit insgesamt 6 000 Euro dotiert. Er kann auf maximal zwei Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.

Zudem wird ein Ehrenpreis für besonderes persönliches Engagement für Inklusion vergeben. Dieser Ehrenpreis geht, in Form einer individuellen Auszeichnung durch Herrn Minister Lucha, an eine einzelne Person, die sich in besonderer Weise für eine inklusive Gesellschaft einsetzt.

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Dabei sind Kriterien wie Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Innovation, Partizipation und Übertragbarkeit relevant. Das Preisgeld darf ausschließlich für gemeinnützige und inklusionsfördernde Projekte, Maßnahmen oder Initiativen des/der Gewinners/Gewinner eingesetzt werden.

Die Entscheidung der Jury findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt und ist nicht anfechtbar.

Die Preisverleihung durch Herrn Landrat Dr. Ulrich Fiedler und Schirmherr Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Frühjahr 2023 statt.

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Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle im Landkreis Reutlingen angesiedelten:

  • freien und öffentlichen Organisationen
  • Einrichtungen
  • Vereine
  • Hilfsorganisationen
  • Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • sonstige Initiativen und Netzwerke
  • Unternehmen
  • Einzelpersonen

       →Bewerben können sich die Projektausführenden selbst, es können aber                   auch Personen oder Projekte vorgeschlagen werden.

       →Es können nur geplante oder laufende, noch nicht abgeschlossenen
          Maßnahmen und Projekte eingereicht bzw. vorgeschlagen werden.

Wie können Sie sich bewerben?

Sie können sich mit einem Formular bewerben. Das Formular für die Bewerbung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bitte füllen Sie das Formular digital aus und reichen es ein. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, können Sie den Bewerbungsborgen auch ausgefüllt ausdrucken und per Post einreichen.

Den Flyer mit allen Informationen und das Bewerbungs-Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite auch in Leichter Sprache.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung

per Mail an:
inklusionskonferenz@kreis-reutlingen.de

oder per Post an:
Geschäftsstelle Inklusionskonferenz
Kaiserstr-. 107
72764 Reutlingen

Wie ist der Preis dotiert?

Der Preis ist mit insgesamt 6 000 EUR dotiert und kann auf bis zu zwei Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Die Aufteilung des Preisgeldes obliegt der Jury.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury.

Wann ist die Preisvergabe?

Die Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung findet statt im Frühjahr 2023.

Wann können Sie sich bewerben?

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist vom                                          01. November 2022 - 10. Februar 2023

Die Schirmherrschaft für den Inklusionspreis 2023 im Landkreis Reutlingen liegt bei Herrn Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration.

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Hier finden Sie den Flyer zum Inklusionspreis mit allen wichtigen Informationen.

Hier finden Sie den Flyer zum Inklusionspreis mit allen wichtigen Informationen in Leichter Sprache.

Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zum Inklusionspreis 2023.

Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zum Ehrenpreis Inklusion 2023.


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  • Bismarckstraße 47
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