2023
VERLEIHUNG DES 2. INKLUSIONSPREISes
im LANDKREISES REUTLINGEN
„Platz für alle-Inklusion vor Ort“.
Mit diesem Slogan verleiht der Landkreis Reutlingen unter der Schirmherrschaft von Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2023 zum zweiten Mal den Inklusionspreis.
Der Inklusionspreis ist mit insgesamt 6 000 Euro dotiert, das Preisgeld wird von der Kreissparkasse Reutlingen gestiftet.
Initiiert durch die Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen, sollen damit besonders innovative und inklusive, neue Projekte, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Alltag nachhaltig und konkret verbessern, gefördert werden.
Mit der Inklusionskonferenz konnten zahlreiche Impulse gesetzt werden für eine vielfältige und bunte Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt und diskriminierungsfrei miteinander leben können.
Viele Akteure tragen dazu bei, häufig ohne großes Aufsehen.
Für diese guten Ideen und Praxisbeispiele, vorbildlichen Maßnahmen und kreativen Projekte, die beispielhaft zeigen, wie inklusiv der Landkreis und seine Einwohner sind, sind wir dankbar und wollen sie mit der Verleihung des Inklusionspreises würdigen.
Gleichzeitig sollen einmal mehr die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fokus gerückt werden.
Innovative Maßnahmen, die nachhaltig zur Förderung von inklusiven Lebensräumen beitragen, sollen den Weg in die Öffentlichkeit finden.
Mit der Vergabe des Inklusionspreises wollen wir neue Wege für ein respektvolles Miteinander aufzeigen, den gesellschaftlichen Diskurs fördern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung schärfen.
Zudem wird ein Ehrenpreis für besonderes persönliches Engagement für Inklusion vergeben. Dieser Ehrenpreis geht, in Form einer individuellen Auszeichnung durch Herrn Minister Lucha, an eine einzelne Person, die sich in besonderer Weise für eine inklusive Gesellschaft einsetzt.
Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Dabei sind Kriterien wie Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Innovation, Partizipation und Übertragbarkeit relevant. Das Preisgeld darf ausschließlich für gemeinnützige und inklusionsfördernde Projekte, Maßnahmen oder Initiativen des/der Gewinners/Gewinner eingesetzt werden.
Die Entscheidung der Jury findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt und ist nicht anfechtbar.
Die Preisverleihung durch Herrn Landrat Dr. Ulrich Fiedler und Schirmherr Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung am Donnerstag, 27. April 2023 ab 19 Uhr im Sparkassenforum in Metzingen statt.
Die Preisverleihung findet im Vahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.
Für eine Anmeldung melden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Mail-Adresse bei der Geschäftsstelle Inklusionskonferenz. Sie erhalten dann den Link direkt zur Anmeldung.