Eltern und Schülerinnen und Schüler können das Deutschlandticket JugendBW (D-Ticket JugendBW) oder die Schülermonatskarten online bestellen.
Dabei kann zwischen dem bundesweit gültigen D-Ticket JugendBW oder der flexiblen Schülermonatskarte gewählt werden.
Das bundesweit gültige D-Ticket JugendBW ist als Abonnement für nur 540 Euro im Jahr erhältlich.
Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen der Erstattung notwendiger Beförderungskosten nur noch an den Kosten für den günsitgsten Zeitfahrschein für Schülerinnen und Schüler im naldo. Dies ist derzeit das Deutschlandticket Jugend BW im Landkreis Reutlingen. Es ist für 49,09 Euro für die elf Schulmonate erhältlich; der August ist kostenfrei enthalten.
Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler an SBBZ-Einrichtungen zahlen dafür 34,40 Euro monatlich.
Vollzeitschülerinnen und -schüler an den Beruflichen Schulen erhalten ihr D-Ticket JugendBW oder ihre Schülermonatskarten ebenfalls online.
Schülerinnen und Schüler, die die Beruflichen Schulen des Landkreises Reutlingen in Teilzeit besuchen (d.h. einer Ausbildung nachgehen und nur ab und zu zur Berufsschule unterwegs sind), erhalten ihr D-Ticket JugendBW direkt bei naldo (Bitte den hellgrünen Button in der oberen Reihe ganz rechts für Azubis benützen).
Alternativ können Einzelfahrscheine oder Schülermonatskarten im Barverkauf in den Bussen, an Fahrkartenautomaten und Verkaufsstellen erworben werden.
Teilzeitschülerinnen und -schüler erhalten ab einer Mindestentfernung von 20 Kilometern vom Wohnort zur Schule eine Kostenerstattung, dies gilt allerdings nur für Fahrten zur Schule, nicht für Fahrten zur Ausbildungsstelle. Eine Kostenerstattung für einzelne Fahrten nach der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten kann bei der Schule unter Vorlage der Fahrscheine beantragt werden und wird vom Kreisschulamt geprüft.
Meisterschülern, Fachschülern und Schülerinnen und -schülern, die BaföG-Leistungen erhalten, werden nach der Satzung der Schülerbeförderungskosten keine Fahrtkosten erstattet, denn in der gewährten BaföG-Leistung ist bereits ein Betrag für die Fahrt zur Ausbildungsstätte beinhaltet.
Je nach Alter (bis 21 Jahre) steht diesen Schülerinnen und Schülern das D-Ticket JugendBW oder das Deutschlandticket (über 21 Jahre) zur Verfügung und kann bei naldo online bestellt werden.
Schülerinnen und Schüler, die BaföG-Leistungen beziehen, können bis 27 Jahre das D-Ticket JugendBW ebenfalls über naldo bestellen.
Das bundesweite D-Ticket JugendBW ist ein Abonnement für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende bis 27 Jahre und für junge Erwachsene bis 21 Jahre, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, - das egal ob nah oder weit - dazu berechtigt, alle Busse und Züge des Öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. Das Abo muss bei Erstbezug mindestens zwölf Monate laufen, danach ist es monatlich kündbar. Lediglich Fahrten in den Fernzügen (ICE, EC, IC, Flixtrain) und Fernbussen (Flixbus) sind mit dem bundesweit gültigen D-Ticket JugendBW nicht möglich.
Damit wurde gemeinsam von Bund, Land, Land- und Stadtkreisen und den Verkehrsverbünden ein sehr preisgünstiges Abo für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende geschaffen, die damit rund um die Uhr im gesamten Nahverkehr bundesweit unterwegs sein können. Das Land, der Bund und die Land- und Stadtkreise beteiligen sich an den für die Tarifreduzierung anfallenden Kosten.
Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler an SBBZ-Einrichtungen leisten in elf Schulmonaten einen Eigenanteil von 34,40 Euro pro Monat. Für den Monat August wird kein Eigenanteil erhoben.
Schülerinnen und Schüler weiterführender und beruflicher Schulen ab Klasse 5 bezahlen in elf Schulmonaten einen monatlichen elterlichen Eigenanteil von derzeit 49,09 Euro. Für den Monat August wird kein Eigenanteil erhoben.
Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen der Erstattung notwendiger Beförderungskosten nur noch an den Kosten für den günstigsten Zeitfahrschein für Schülerinnen und Schüler im naldo. Dies ist derzeit das Deutschlandticket Jugend BW im Landkreis Reutlingen. Die Kosten für die vergleichsweise teureren naldo-Schülermonatskarten werden nicht mehr übernommen. Erziehungsberechtigten wird empfohlen, auf das deutlich günstigere Deutschlandticket Jugend BW umzusteigen.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfeleistungen nach SGB XII können Fahrkarten kostenfrei vom Landkreis bezogen werden.
Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II nach SGB II vom Jobcenter zahlen die Schülerinnen, Schüler und Eltern den elterlichen Eigenanteil. Sie können ihn aber wieder über das Bildungs- und Teilhabepaket direkt beim Jobcenter wieder erhalten.
Bewohnerinnen und Bewohner im betreuten Jugendwohnen oder in einer Pflegefamilie können vom Eigenanteil befreit werden.
Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.
Familien mit drei oder mehr Kindern können von der Zahlung des dritten Eigenanteils und jedem weiteren Eigenanteil befreit werden.
Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler an SBBZ-Einrichtungen können in die Dritt-Kind-Befreiung einbezogen werden.
Das Schulsekretariat hält die entsprechenden Antragsformulare bereit. Der Schulträger ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet den Landkreis Reutlingen und die im Fahrkartenausgabeverfahren des Onlinebestellverfahrens über die Schulen tätigen Fahrkartenbüros der IGP Böblingen (Unternehmensteil des Baden-Württembergischen Omnibusverbands) und der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH Ulm zu einem sorgsamen Umgang mit den im Rahmen der Fahrkartenausgabe von den Eltern und Schülerinnen und Schülern gespeicherten Daten.
Hierauf weisen wir Eltern und Schülerinnen und Schülern mit den beigefügten Datenschutzerklärungen der IGP Böblingen und der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH Ulm hin.
Datenschutzerklärung des Abocenters der IGP (nicht barrierefreies PDF)
PDF Datenschutzerklärung der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (nicht barrierefreies PDF)
Die Kostenerstattung an Schulträger, deren Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schülern erfolgt nach Maßgabe der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten des Landkreises Reutlingen.