Der Unterhaltung der Radverkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung und beinhaltet folgende Aufgaben:
Die Durchführung der Unterhaltung der Radwege erfolgt in der Regel durch die Kommunen.
Der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen liegt im Landkreis Reutlingen in der Zuständigkeit der Kommunen. Dabei ist bei der Durchführung des Winterdienstes die Durchgängigkeit entscheidend - nur, wenn man von A nach B stets auf geräumten und gestreuten Wegen fahren kann, kann Radfahren auch in der kalten Jahreszeit eine attraktive Alternative zum Auto bleiben.
Aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen ist die Durchführung des Winterdienstes nicht auf allen Radverkehrsverbindungen umsetzbar. Daher hat der Kreis ein Winterdienstkonzept ausgearbeitet: Auf allen Hauptpendlerrouten, welche durchgängig asphaltiert sind, soll Winterdienst durchgeführt werden. Welche Verbindungen das sind, kann der Karte entnommen werden.
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