Ambulante Pflegedienste erbringen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bei der Pflege zu Hause die Grundpflege – dazu gehört alles, was zur grundlegenden Versorgung von Pflegebedürftigen zählt. Grundpflege wird von den Pflegekassen finanziert.
Behandlungspflege wird ebenfalls von ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Sie wird von den behandelnden Ärzten verordnet – zum Beispiel Verbandswechsel, Wundversorgung oder Medikamentengabe – und von den Krankenkassen bezahlt.
Darüber hinaus bieten ambulante Pflegedienste Beratung und Anleitung zur Pflege an und haben häufig auch hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern und weitere Unterstützung bei der häuslichen Versorgung im Angebot.
Nachfolgend finden Sie alle Ambulanten Pflegedienste, die im Landkreis Reutlingen tätig sind.
Informationsblatt „Ambulante Pflegedienste“ (PDF - nicht barrierefrei)