Unter Kurzzeitpflege versteht man einen befristeten Aufenthalt in einem Pflegeheim, zum Beispiel für eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.
Zur Finanzierung können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Auch Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben eventuell einen Anspruch auf Kurzzeitpflege mit Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Gerne beantwortet die Pflegeberaterin Ihres Pflegestützpunkts dazu Ihre Fragen rund um das Thema Kurzzeitpflege und informiert Sie über weitere Hilfen.
Nachfolgend finden Sie alle Pflegeheime im Landkreis Reutlingen, die auch Kurzzeitpflege anbieten.
Informationsblatt „Kurzzeitpflege“ (PDF - nicht barrierefrei)