Sie können die Namensänderung schriftlich bei uns beantragen. Die Antragstellung ist ohne weiteres per Post möglich. Damit beschleunigen Sie die Abläufe. Im Übrigen müssen Sie dann nur einen Termin zur Abholung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde wahrnehmen.
Alternativ kann über folgende Bürgermeisterämter ebenfalls der Antrag gestellt werden:
Bad Urach, Dettingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Mehrstetten, Metzingen, Münsingen, Pfronstetten, Pliezhausen, Riederich, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Zwiefalten.
Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an uns weiter.
Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Führerschein bei uns oder beim Bürgermeisteramt abholen können.
Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sowie einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers) für Sie abholen.
Ab sofort ist auch der Direktversand Ihres Führerscheins direkt von der Bundesdruckerei an Sie möglich. So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein am Schnellsten. Der Direktversand kann auf dem Antrag angekreuzt werden. Achtung: Bei Direktversand muss der Original-Führerschein beigelegt werden.
Gegen eine gesonderte Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Bitte vermerken Sie dies ggf. gut sichtbar auf dem Antragsformular. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.