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Aufbauseminar Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist ein Seminar (sogenannte  „Nachschulung“) für (junge) Fahrerinnen und Fahrer, die in den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis auffällig geworden sind, und dient der Förderung der Verkehrssicherheit.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus mehreren wichtigen Inhalten, die darauf abzielen, das Fahrverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verbessern und ihre Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Ablauf des Seminars ist in der Regel wie folgt:

  • Einzelgespräch: Zu Beginn des Seminars wird ein persönliches Gespräch geführt, in dem das Fahrverhalten des Teilnehmers reflektiert und die Gründe für das auffällige Verhalten erörtert werden.
  • Gruppensitzungen: In mehreren Sitzungen (meistens 4 bis 5) werden in einer Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedene Themen behandelt, darunter:
    Verkehrsrechtliche Grundlagen: Auffrischung der wichtigsten Verkehrsregeln und -vorschriften.
    Fahrverhalten und Risikoverhalten: Analayse von gefährlichem Fahrverhalten, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer der andere riskante Fahrweisen.
    Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung: Strategien zur Vermeidung von Unfällen und zur Verbesserung der Wahrnehmung im Straßenverkehr.
  • Fahrprobe: Im Rahmen des Seminars kann außerdem eine praktische Fahrprobe erfolgen, um das erworbene Wissen anzuwenden und das Fahrverhalten in einer realen Verkehrssituation zu beurteilen.

Ziel des Seminars ist es, das Bewusstsein der Fahranfänger für sicheres und verantwortungsbewusstes Fahren zu schärfen, um die Unfallgefahr zu verringern und das Vertrauen in die eigene Fahrkompetenz zu stärken.

Übersicht Fahrschulen

Hier finden Sie die Fahrschulen in der näheren Umgebung, die Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und Fahranfänger anbieten.

Achtung: Viele Fahrschulen sind in einem sogenannten „Nachschulungsring“ zusammengeschlossen. Für die Anmeldung bei diesen Fahrschulen kontaktieren Sie bitte für alle Fahrschulen des Nachschulungsrings stets Herrn Martin Zanger.

Folgende Fahrschulen sind im Nachschulungsring zusammengeschlossen, führen die Kurse aber selbständig durch:

  • Fahrschule Deuscher, Reutlingen
  • Fahrschule Fritz, Dettingen
  • Fahrschule Fun ,N' Drive, Metzingen
  • Fahrschule Lehmann, Reutlingen
  • City Fahrschule Mayer, Pfullingen
  • Fahrschule Sailer GbR, Münsingen
  • Fahrschule Sauer, Reutlingen

Verantwortlich für die  Kursanmeldung :

Herr Zanger
Telefon: +49 160 7828728
E-Mail: ZangerM(at)aol.com

Folgende Fahrschulen bieten außerhalb des Nachschulungsrings ASF-Kurse (eigenständig) an:

Die oben genannte Aufstellung der Fahrschulen stellt keine Empfehlung des Landratsamts Reutlingen dar, am Aufbauseminar eines genannten Anbieters teilzunehmen und ist übersichtshalber in alphabetischer Reihenfolge abgebildet. 

Informationen zur Teilnahme an einem Kurs für verkehrsauffällige Fahranfänger nach § 2a StVG erhalten Sie bei allen seminarberechtigten Fahrschulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Reutlingen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen die Wahl der Fahrschule freisteht. Sie können jede Fahrschule innerhalb des Bundesgebiets, die zur Durchführung der Seminare berechtigt ist, wählen. Sollten Sie bei einer Fahrschule im Landkreis Reutlingen den Kurs absolvieren wollen, erhalten Sie bei den folgenden Fahrschulen die notwendigen Informationen: