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Weitere Online-Dienste: Wunschkennzeichen, Leasingbrief- und Halterauskunft

Wunschkennzeichen reservieren oder beantragen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma oder
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum? 

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen - sofern es noch verfügbar ist.

Ihr Wunschkennzeichen können Sie entweder

  • online oder
  • telefonisch unter unserer Informationshotline  07121 480-2036 reservieren.

Leasingbriefauskunft

Mit diesem Online-Service können Sie unkompliziert eine Auskunft zum Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) anfordern.
So lässt sich kostenfrei prüfen, ob das Dokument bereits bei der zuständigen Zulassungsstelle eingegangen ist.

In der Regel wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen direkt vom Kredit- bzw. Leasingunternehmen an die Zulassungsbehörde übermittelt.
Eine Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs ist erst möglich, wenn das Dokument dort vorliegt.

Halterauskunft

Mit diesem Online-Service können Sie eine Halterauskunft zu einem Fahrzeug beantragen.
Die Anfrage kann entweder über das amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erfolgen.

Ein berechtigter Grund für die Auskunft liegt z. B. dann vor, wenn Sie als Privatperson im Rahmen der Teilhabe am Straßenverkehr betroffen sind oder eine Privatklage wegen eines Verkehrsverstoßes erheben möchten.

Die zuständige Zulassungsbehörde prüft den Antrag und stellt die Halterdaten bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Verfügung.

Der digitiale Fahrzeugschein

Am 6. November 2025 haben der Bundesverkehrsminister und der Bundesdigitalminister die neue i-Kfz-App gestartet.

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Fahrzeugschein auf ihrem Smartphone in der App hochladen und ihn dort jederzeit bequem abrufen. Der Fahrzeugschein muss dann nicht mehr in Papierform auf Auto- oder Motorradfahrten mitgeführt werden. Der digitale Fahrzeugschein ist eine Ergänzung und kein Ersatz für den Fahrzeugschein in Papierform.

Weitere Informationen:

Dienstleistung: