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Gaststättenbehörde

Folgende Aufgaben übernimmt die Gastättenbehörde:

  • Erstellung von verwaltungsrechtlichen Verfügungen und Gebührenentscheidungen.
  • Bearbeitung von Widersprüchen.
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Veterinärwesens.
  • Ausstellung von tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Erlaubnissen/Genehmigungen und sonstigen Nachweisen.
  • Gebühren und Abrechnungen
  • Fleischhygienestatistik
  • Verbraucherinformationen gemäß § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
  • Gaststättenrecht

Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

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