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Gaststättenbehörde

Folgende Aufgaben übernimmt die Gastättenbehörde:

  • Erstellung von verwaltungsrechtlichen Verfügungen und Gebührenentscheidungen.
  • Bearbeitung von Widersprüchen.
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Veterinärwesens.
  • Ausstellung von tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Erlaubnissen/Genehmigungen und sonstigen Nachweisen.
  • Gebühren und Abrechnungen
  • Fleischhygienestatistik
  • Verbraucherinformationen gemäß § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
  • Gaststättenrecht

Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.

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