Eine Information des Landkreis Reutlingen Kreissozialamt und Jobcenter und dem Sozialamt der Stadt Reutlingen.
Sie haben eine hohe Energienachforderung erhalten und können sie nicht bezahlen?
Ihr Energieabschlag wurde erhöht und das Geld reicht nicht mehr bis zum Monatsende?
Wenn Sie zum Beispiel die Nachzahlung nicht auf einmal bezahlen können, versuchen Sie eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Adresse und Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Beziehen Sie bereits Sozialleistungen des Jobcenters oder Sozialamtes, stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Stelle.
Achtung: Stromkosten sind bereits in den Leistungen enthalten. Hier ist eine Übernahme nur bei drohender Stromsperre und nur als Darlehen möglich.
Die erhöhten Abschläge oder Nachzahlungen für Heizkosten werden bei angemessenem Verbrauch von Ihrem Sozialleistungsträger übernommen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Beziehen Sie bisher keine Sozialleistungen, wenden Sie sich ans Jobcenter, wenn Sie erwerbsfähig sind und ans Sozialamt, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert oder im Rentenbezug sind. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen und Nachweise beifügen. Vorhandenes Vermögen ist einzusetzen.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Ihre Ansprechpartner sind:
Kontakt Kreissozialamt
Wenn Sie aufgrund der hohen Energiekosten nicht mehr genug Mittel für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben oder
dann wenden Sie sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung.
Landratsamt Reutlingen, Schuldner- und Insolvenzberatung
Diakonische Bezirksstelle Bad Urach
Diakonische Bezirksstelle Münsingen
Es gibt viele hilfreiche Tipps um Energie zu sparen und damit selbst die Kosten zu senken.