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Leitung Kreisbauamt

Der Abteilung Amtsleitung sind folgende Bereiche zugeordnet:

Landesseilbahngesetz

In Baden-Württemberg wird der Bau und Betrieb von Schleppaufzügen und Vergnügungsbahnen für den Personennahverkehr durch das Gesetz über Seilbahnen, Schleppaufzüge und Vergnügungsbahnen in Baden-Württemberg in der Fassung vom 20. November 2003 erfasst. Im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt das Landratsamt die Betriebserlaubnis/-genehmigung und bestätigt die Bestellung der Betriebsleiter und deren Stellvertreter.

Das Landratsamt hat als Aufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Landesseilbahngesetzes eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden. Eventuelle Unfälle oder auch besondere Betriebsvorkommnisse im Zusammenhang mit den Schleppaufzügen und Vergnügungsbahnen werden ausgewertet und gegebenenfalls Verbesserungen zum Schutz der Fahrgäste und der Beschäftigten angeordnet.

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.

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