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Asylbewerberleistungen

Die Asylbewerberleistungsbehörde erteilt für die in Deutschland lebenden Asylsuchenden bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt. Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistung bewilligt.

Leistungsberechtigter Personenkreis sind Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Antragsteller mit ungesichertem Aufenthaltsstatus.

Die Abteilung Asylbewerberleistungen befindet sich an zwei Standorten:

  • Reutlingen (Haydnstraße 5-7)
  • Münsingen (Bismarckstraße 7)

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Hinweis zum Umzug:
Das Amt für Migration und Integration und seine Abteilungen ziehen in den Verwaltungsneubau (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) um. Bedingt durch den Umzug sowie ergänzende Schulungen ist das Amt von Donnerstag, 24.09.2026, ab 12:00 Uhr bis Dienstag, 29.09.2026, für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Am Dienstag, 29.09.2026, sind die Mitarbeitenden ab 14:00 Uhr wieder telefonisch erreichbar.

Das gesamte Landratsamt Reutlingen ist am Mittwoch, 30.09.2026, sowie am Donnerstag, 01.10.2026, ab 13:00 Uhr geschlossen. Gründe sind zwei betriebliche Veranstaltungen.

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