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EU-Ausgleichszahlungen

Die Abteilung EU Ausgleichszahlungen ist zuständig für Ausgleichszahlungen in der Land- und Forstwirtschaft und setzt damit Vorgaben und Programme des Landes, des Bundes und der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik um.

Die Einkommenssicherung der Landbewirtschaftenden ist dabei ebenso ein Ziel, wie die Sicherstellung der heimischen Nahrungsmittelproduktion, eine an den Klimawandel angepasste umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Landnutzung, die Einhaltung von Agrarumweltstandards, sowie die Umstellung auf eine das Tierwohl fördernde Tierhaltung und der Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen. Darüber hinaus werden für besondere Umweltleistungen und das besonders artgerechte Halten von Tieren zusätzliche Ausgleichszahlungen gewährt.

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Donnerstag
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Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.

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