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Flurneuordnung

Die ländlichen Räume sind in ihrer Funktion als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten und zu entwickeln und in ihrer Bedeutung als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern. Vordringliches Ziel zur Stärkung der Wirtschaftskraft und Beschäftigung ist es, die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, die gemeindliche und regionale Entwicklung zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.

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