
Die ländlichen Räume sind in ihrer Funktion als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten und zu entwickeln und in ihrer Bedeutung als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern. Vordringliches Ziel zur Stärkung der Wirtschaftskraft und Beschäftigung ist es, die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, die gemeindliche und regionale Entwicklung zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.
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Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.