
Im Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht nahezu allumfassend zuständig. Die Kernaufgabe der unteren Arbeitsschutzbehörde ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch präventiv ausgerichtete und systematisch wahrgenommene Maßnahmen zu verbessern und zu fördern. Sie überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in Betrieben. Dabei führt sie Inspektionen durch, berät Unternehmen und Beschäftigte und setzt Maßnahmen zur Unfallverhütung durch und sanktioniert Verstöße gegen Rechtsnormen.
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Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.