
Landratsamt Karlstraße 99
Karlstraße 99, 72766 Reutlingen
In den Gemarkungen aller Städte und Gemeinden des Landkreises - außer der Stadt Reutlingen - ist das Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung als untere Vermessungsbehörde für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Katastervermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen und zur Übernahme ins Grundbuch dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster
Weitere Informationen zur Digitalisierung der Liegenschaftskatasterakten
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