
In den Gemarkungen aller Städte und Gemeinden des Landkreises - außer der Stadt Reutlingen - ist das Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung als untere Vermessungsbehörde für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Katastervermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen und zur Übernahme ins Grundbuch dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster
Weitere Informationen zur Digitalisierung der Liegenschaftskatasterakten
Telefon
Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.