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Liegenschaftskataster

In den Gemarkungen aller Städte und Gemeinden des Landkreises - außer der Stadt Reutlingen - ist das Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung als untere Vermessungsbehörde für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Katastervermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen und zur Übernahme ins Grundbuch dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster

Weitere Informationen zur Digitalisierung der Liegenschaftskatasterakten

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
keine Besuchszeit / Telefonzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Telefonzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.

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