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Liegenschaftskataster

In den Gemarkungen aller Städte und Gemeinden des Landkreises - außer der Stadt Reutlingen - ist das Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung als untere Vermessungsbehörde für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Katastervermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen und zur Übernahme ins Grundbuch dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt.

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