Die Abteilung bearbeitet:
Wichtige Informationen zum Einbürgerungsantrag:
Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) verabschiedet, welches am 27.06.2024 in Kraft trat.
- Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss.
- Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist.
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Alle Antragsteller, die bereits einen Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden durch das Landratsamt automatisch schriftlich über die weitere Vorgehensweise aufgrund des neuen StARModG informiert.
Hinweise zu Antragsstellung und Terminen:
- Vor jeder Antragsstellung wird über einen Fragenkatalog/Quick Check die Erfüllung der gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen abgefragt. Bitte achten Sie auf wahrheitsgemäße Angaben. Neuanträge auf Einbürgerung, die auf nicht-wahrheitsgemäßen Aussagen beruhen, werden gebührenpflichtig abgelehnt.
- Abgabe/Einwurf von Einbürgerungsanträgen und Unterlagen in Papierform bitte entweder per Post versenden oder direkt in den Briefkasten am Hauptgebäude Landratsamt Reutlingen, Karlstraße 99, 72766 Reutlingen einwerfen. Bitte lassen Sie uns ausschließlich Kopien zukommen.
- Bitte übersenden Sie Ihr Anliegen per E-Mail mit Angabe von Ihren Kontaktdaten. Sofern Sie eine persönliche Vorsprache bei uns in der Abteilung wünschen, bitten wir Sie, hierfür einen Termin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür bitte die untenstehenden Kontaktinformationen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist. Zur Abgabe von Anträgen und Unterlagen werden keine Termine vergeben.
Von Bearbeitungs- und Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens abzusehen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt momentan mindestens 18 Monate ab Antragseingang.