
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind es, die Natur und Landschaft so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert ist.
Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und - soweit erforderlich - die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Dieser allgemeine Grundsatz ist im Bundesnaturschutzgesetz in § 1 Abs. 1 verankert.
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Hinweis zum Umzug:
Vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 werden alle in Reutlingen ansässigen Ämter und ihre Mitarbeitenden in das neue Verwaltungsgebäude ziehen. Je Abteilung sind zwei Schließtage vorgesehen. In der Pressemitteilung finden sich eine Übersicht, in welcher Woche die einzelnen Ämter umziehen.