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Untere Naturschutzbehörde

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind es, die Natur und Landschaft so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert ist.

Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und - soweit erforderlich - die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Dieser allgemeine Grundsatz ist im Bundesnaturschutzgesetz in § 1 Abs. 1 verankert.

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