
Das Landratsamt Reutlingen ist untere Straßenverkehrsbehörde und innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zuständig. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen unter anderem:
Bei Fragen zu verkehrsrechtlichen Angelegenheiten erreichen Sie die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsbehörde gerne telefonisch oder per E-Mail. Sofern Sie eine persönliche Vorsprache bei uns in der Abteilung wünschen, bitten wir Sie, hierfür einen Termin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Bitte nutzen Sie hierfür die untenstehenden Kontaktinformationen.
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