Zu den Sonderkennzeichen gehören spezielle Fahrzeugkennzeichen, die in Deutschland von den regulären Nummernschildern abweichen und bestimmten Zwecken dienen. Dazu gehören: Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Wechselkennzeichen, Grünes Kennzeichen und Elektrokennzeichen.
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder? Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel: Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder bestimmte Anhänger.
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören: