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Landkreis Reutlingen - Erhebungsstelle Zensus 2022

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Zensus 2022

Zensus 2022 – Die Erhebungen sind abgeschlossen

Wie viele Menschen leben im Landkreis? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen, Studienplätze oder Pflegeheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, fand von Mai bis November 2022 wieder der sogenannte Zensus, eine Volkszählung statt.

Für den Zensus 2022 wurden von der Zensuserhebungsstelle des Landkreis Reutlingen in der Zeit von Mai bis Juli 2022 etwa 10% der Bevölkerung befragt sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. Mittlerweile ist der Erhebungszeitraum beendet und die Erhebungen wurden abgeschlossen.

Bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die Teil der Zensus-Stichprobe waren und für den Zensus Auskunft gegeben haben sowie bei den circa 250 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten möchten wir uns herzlich bedanken!

Die Zensuserhebungsstelle des Landkreis Reutlingen ist geschlossen

Da die Befragungen erfolgreich beendet wurde, ist die Erhebungsstelle des Landkreises geschlossen. Daher können Sie diese nur noch eingeschränkt per E-Mail erreichen: zensus2022@kreis-reutlingen.de.

Bei allen Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte direkt an das Statistische Landesamt.

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und veröffentlicht. Anschließend erhält die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen eine neue Grundlage.

Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahlen in Deutschland zu ermitteln sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. Damit wird statistisch erfasst, wie die Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Länder und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Landesamt ist außerdem für die Gebäude- und Wohnungszählung verantwortlich.

Im Landratsamt Reutlingen wurde für den Landkreis Reutlingen (ausgenommen der Stadt Reutlingen) eine Erhebungsstelle eingerichtet. Aufgabe der Erhebungsstelle ist die Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie die Befragung in den Sonderbereichen.

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis


Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis soll eine Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern aufgedeckt werden. Des Weiteren ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern erhalten sind. Deshalb wird ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht.
 

Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

 
Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Aufgrund von einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten ist von überdurchschnittlichen vielen Registerfehlern auszugehen. Deshalb findet in diesen Sonderbereichen eine Vollerhebung statt.
 
In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
 

Gebäude- und Wohnungszählung

 
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Hierfür wird ein Teil aller privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung hat bereits begonnen.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
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  • Telefon 07121 480-0