Lebenslage

Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

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Weitere Hinweise

Informationen, Beratung und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit gibt es hier.

Diese Informationen stehen Ihnen hier barrierefrei zur Verfügung


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0