Sozialdienstleister-EinsatzGesetz (sodeg)
Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Leistungsträger für die sozialen Dienste, die ihren Bestand nicht mit vorrangigen Mitteln absichern können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zu stellen.
Dieser Antrag kann formlos an die Email-Adresse: vb11@kreis-reutlingen.de geschickt werden.