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Aktuelle Infos zum Brexit


Informationen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs

Zum 31.01.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Gemäß den Regelungen des "Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vom 27. März 2019" gilt im Bundesrecht für den Übergangszeitraum, d.h. jedenfalls bis zum 31. Dezember 2020, das Vereinigte Königreich weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Dies bedeutet, dass die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/ EU zumindest im Jahr 2020 für britische Staatsangehörige weiterhin anwendbar sind. Der Besitz eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet ist für britische Staatsangehörige b.a.w. nicht erforderlich. Für die Zeit nach Ablauf des Übergangszeitraums bereitet das Bundesministerium des Innern derzeit ergänzende Regelungen vor, die sich aus dem Abkommen ergeben.

Grundsätzlich sollen die bisher freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen und ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen im Bundesgebiet entsprechend dem Austrittsabkommen eine Rechtsstellung behalten, die der derzeitigen Rechtsstellung ähnlich ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Ausübung von Erwerbstätigkeiten. Sobald uns die Regelungen des Bundesministeriums des Innern vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.



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