Landkreis aktuell

Unsere Hand bleibt ausgestreckt


Statement von Herrn Landrat Thomas Reumann zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17. Februar 2020, mit der die Verfassungsbeschwerde der Stadt Reutlingen als unzulässig zurückgewiesen worden ist

Nach sieben Jahren Hängepartie ist das Thema Stadtkreis vom Tisch - unsere Hand bleibt ausgestreckt


„Ich begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg sehr, denn  sie schafft Klarheit. Die Hängepartie ist damit zu Ende, nach sieben Jahren ist das Thema Stadtkreis vom Tisch. Denn alle drei Gewalten unseres Landes, die Landesregierung, der Landtag sowie der Verfassungsgerichtshof haben entschieden.

Damit bleibt die bestehende und bewährte Solidargemeinschaft Landkreis Reutlingen zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum erhalten und wird nicht durch eine Auskreisung geschwächt. Entscheidend ist dabei die Bürgersicht, denn wir müssen von den Bürgerinnen und Bürgern her denken, um deren Anliegen und Belange müssen wir uns kümmern. Die zentrale Frage lautet, wie der städtische und der ländliche Raum gleichermaßen attraktiv erhalten werden und die Zukunftsfragen in einem gemeinsamen Verständnis und miteinander gelöst werden können.

Zukunftschancen bestmöglich zu nutzen und die vor uns liegenden Herausforderungen zum Wohle der Menschen, unserer Bürgerinnen und Bürger gut zu bewältigen - das muss doch unser Maßstab und unser Selbstverständnis sein. Entscheidend sind nicht Strukturen und Verwaltungszuständigkeiten, sondern es muss darum gehen, wie die großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie zum Beispiel der demographische und digitale Wandel für alle Bürgerinnen und Bürger am besten bewältigt werden.

Wir haben als Landkreis und Stadt viele konkrete Schnittmengen. Jugendhilfe, Regional-Stadtbahn, Berufliche Schulen, wie Integration und Unterbringung von geflüchteten Menschen, kulturelle und soziale Themen, alles Bereiche, in denen wir in den vergangenen Jahren sehr gut zusammengearbeitet haben. Das Modellprojekt 5G, unser Biosphärengebiet oder die Modellregion Wasserstoffregion, weitere Zukunftsthemen, die wir gemeinsam besser voranbringen können.
 
Deshalb ist nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs jetzt die Zeit, das Verbindende noch viel mehr in den Blick zu nehmen als das Trennende. Mit einem partnerschaftlichen Miteinander, einem Verständnis von Stadt und Land im Sinne von „Hand in Hand“, mit einem vernetzen Denken und einer integrativen Kommunalpolitik, die Fragen anzupacken.

Und ja: Wir haben den Auftrag des Landtags angenommen und nehmen ihn sehr ernst. Unmittelbar nach der Entscheidung des Landtags habe ich der Stadt Reutlingen ein konkretes Gesprächsangebot gemacht. Dies entspricht auch einem klaren Auftrag des Kreistages, der seine Entscheidung am 1. April 2019 getroffen hat. Dazu müssen wir aber dringend an einen Tisch sitzen und miteinander sprechen. Deshalb stehe ich unverändert zu unseren Gesprächsangeboten aus dem vergangenen Jahr, die ich mit Schreiben vom 6. Juni und 22. Juli 2019 an Herrn Oberbürgermeister Keck übersandt habe. Herr Oberbürgermeister Keck hat diese Gespräche leider mit zwei Schreiben abgelehnt. Für den Landkreis bleibt es dabei: Unsere Hand bleibt ausgestreckt.

Unsere gemeinsame Verantwortung ist klar formuliert im Auftrag des Landtages, der uns ersucht hat, gemeinsam Möglichkeiten der Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit und der Aufgabenerfüllung herauszuarbeiten.

Dazu brauchen wir keine Vorgaben aus Stuttgart - wir vor Ort müssen das besprechen. Landkreis und Stadt - wir sind selber groß!“

 Weiterführende Informationen


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