Landkreis aktuell

Infos zum Winterdienst


Lange noch bevor die Laternenparker in diesem Winter das erste Mal wieder das Eis von den Scheiben kratzen mussten, haben sich die zwei Straßenmeistereien im Landkreis, nämlich Eningen und Münsingen mit ihren Stützpunkten Bad Urach und Pfronstetten, auf die Wintersaison vorbereitet.
 
Wie kommt eigentlich der Schneepflugfahrer zum Dienst?
 
Um den Tücken und physikalischen Gesetzen der winterlichen Straßenverhältnisse optimal begegnen zu können, durchlaufen die im Schichtbetrieb eingesetzten 40 Fahrer des Straßenbetriebsdienstes regelmäßig ein Fahrsicherheitstraining. Die erste Herausforderung beginnt bei den Straßenwärtern bereits schon bei der Anfahrt zum Dienst - für sie hat keiner die Straßen frei gemacht. Dazu kommt: Die Verantwortung für die Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer, die möglichst gefahrlose Benutzung der Straßen, der hohe materielle Wert der Einsatzfahrzeuge und die ständig steigende gesellschaftspolitische Erwartung an den Straßenwinterdienst setzen hohe physische und psychische Kompetenzen beim Betriebspersonal voraus.
 
Rechtliche Stellung des Winterdienstes
 
Das deutsche Recht kennt keine grundsätzliche Pflicht zum Schneeräumen und zum Beseitigen von Straßenglätte auf öffentlichen Straßen. Lediglich für besonders gefährliche Stellen, also solche, an denen der Verkehrsteilnehmer trotz erforderlicher Sorgfalt die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennt, kann aus der Verkehrssicherungspflicht eine Räum- und Streupflicht abgeleitet werden. Das Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg hat daher für alle Straßen ein landeseinheitliches Anforderungsprofil aufgestellt: Danach sollen die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes befindlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Zeit von 6 – 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 - 22 Uhr befahrbar sein. Als selbstverständlich allerdings wird dabei vorausgesetzt, dass Verkehrsteilnehmer mit angemessener Winterausrüstung unterwegs sind, bei intensivem und lang anhaltendem Schneefall notfalls mit Schneeketten. Zusätzlich ist das Straßennetz in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Gefährliche Stellen, Bundesstraßen und Steigungsstrecken sowie Abschnitte mit öffentlichem Personennahverkehr werden hierbei bevorzugt und gegebenenfalls auch intensiver als Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung oder Ausweich- bzw. Alternativumfahrungen behandelt. Innerhalb des Ortes sind die Städte und Gemeinden auch im Bereich der Ortsdurchfahrten für den Räumdienst aller Straßen zuständig.
 
Um zwei Uhr klingelt der Wecker
 
Dies bedeutet für das Personal Schichtarbeit, die bereits um 2.30 Uhr, bei unsicheren und extremen Wetterlagen eventuell schon früher beginnt. Wird bei Kontrollfahrten an besonders gefährlichen Stellen ein Streu- oder Räumeinsatz erforderlich, wird dieser umgehend über Mobiltelefon angefordert. Zusätzliche Entscheidungshilfen erhalten die Einsatzleiter elektronisch über ein bundesweites Straßenwetterinformationssystem vom Deutschen Wetterdienst. Dieses bündelt die Informationen aus Wetterprognose und lokalen Glättemeldeanlagen zu kleinräumigen, präzisen Vorhersagen.
 
Öffentliche – Private – Partnerschaft
 
Für die Räum- und Streueinsätze stehen den Straßenmeistereien im Landkreis 13 eigene Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Fahrzeuge können das ganze Jahr über eingesetzt werden, das rechnet sich daher auch betriebswirtschaftlich. Zur Abdeckung von Spitzen können - abgestimmt auf die Straßenverhältnisse - von Fuhrunternehmen weitere zwölf unter Vertrag stehende Fahrzeuge angefordert werden. Für jede Art und Umfang der Einsätze sind Routenpläne ausgearbeitet.
 
Warum ist in den Morgenstunden nicht geräumt oder gestreut?
 
Auf eines können sich die Verkehrsteilnehmer im Landkreis verlassen: Bevor sie morgens wegfahren, waren die Männer der Straßenmeistereien bereits tätig. Eines jedoch kann kein Winterdienstsystem, und sei es noch so kostenaufwendig, garantieren:  flächendeckend gute und uneingeschränkte Straßenverhältnisse rund um die Uhr. Nach landesweitem Standard umfasst eine Route eine Umlaufzeit von ca. drei Stunden (im Landkreis Reutlingen sind dies im Mittelwert rund zwei Stunden), bis ein Winterdienstfahrzeug wieder an dieselbe Stelle kommt. Welche Schneemassen innerhalb dieser Zeit fallen können, weiß jeder Grundstücksbesitzer der bei anhaltendem Schneefall versucht seinen Gehweg frei zu halten.
 
Ein echtes Problem für den Winterdienstbetrieb kann ein mitten im Berufsverkehr einsetzender Schneefall werden. Hier wird die Schlagkraft der Einsatzfahrzeuge durch den dichten Verkehr deutlich eingeschränkt. Brennpunkte sind dabei immer wieder die Steigungs- und Gefällstrecken, darunter die Albsteigen, die mit 15% des rund 700 km langen Streckennetzes im Landkreis insbesondere bei anhaltendem Schneefall einen deutlich höheren Einsatz erfordern.
 
Modernes Winterdienstmanagement
 
Das Team des Kreisstraßenbauamtes Reutlingen steht auch im kommenden Winter wieder vor hohen Erwartungen: als Teil einer modernen öffentlichen Verwaltung müssen die Straßenmeistereien ihren Service an den Bedürfnissen der mobilen Gesellschaft ausrichten, dabei aber so effizient und kostenbewusst wie möglich handeln. Der Straßenwinterdienst ist daher eine stetige Gratwanderung zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Die bereits Mitte der 1990er Jahre auf den Straßenmeistereien eingeführte Kosten-Leistungsrechnung liefert hierzu hilfreiche betriebswirtschaftliche Erkenntnisse und Steuerungsmöglichkeiten.
 
Ein Esslöffel Salz pro Quadratmeter Fläche
 
Rund 5.700 Tonnen Streusalz lagern vorsorglich in den Straßenmeistereien, den Stützpunkten und den dezentralen Nachladestandorten in Walddorfhäslach, Engstingen und Römerstein. Damit hat der Landkreis auch für mögliche ungünstige Konstellationen ordentlich vorgesorgt.
 
Auf die Straße kommt das Streusalz fein abgestimmt: mikroprozessor-gesteuerte Feuchtsalz-Streutechnik ermöglicht eine genaue Dosierung. Schließlich soll möglichst alles auf der Straße, nicht aber im Graben landen, denn ohne die moderne Technik können dort leicht bis zu 30% Wehverluste landen. Feuchtsalz hat noch einen entscheidenden Vorteil - mit dieser Technik kann vorbeugend gestreut werden - ein enormer Mehrwert für alle, die auf unseren Straßen unterwegs sind, der Unfälle verhindern kann und auch noch Umwelt und Geldbeutel schont.
 
Eine Bitte zum guten Schluss:
 
Das Landratsamt appelliert eindringlich an die Verkehrsteilnehmer die gesetzliche Winterreifenpflicht zu beachten und für Fahrten deutlich mehr Zeit einzuplanen. Sind es doch häufig  jene Fahrzeugführer, die ohne angepasste Winterausrüstung die dabei drohenden Unfallgefahren unterschätzen, die harte Arbeit des Straßenwinterdienstes erschweren und die Berufspendler oft zur Weißglut treiben.

Das Team vom Räum- und Streudienst wünscht allen, die auf den Straßen im Landkreis Reutlingen unterwegs sind „Allzeit gute Fahrt - und denken Sie an die Winterausrüstung ihres Fahrzeugs!“

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