Landkreis aktuell

Baumschnittförderung beantragen


Noch bis zum 15. Juli 2020 können Sammelanträge zur Förderung des Baumschnitts in den Streuobstwiesen gestellt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum führt die Baumschnitt-Prämie fort und beginnt nach der ersten Förderung von 2015 bis 2020 eine neue Förderperiode.

Gefördert wird der Baumschnitt an großkronigen Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe ab 1,40 Meter. Die Förderung gilt für Kern- und Steinobst, Brennkirschen und Walnußbäume sind ausgenommen. Im Förderzeitraum von 2020 bis 2025 sind zwei Schnitte pro Baum durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt. Damit die Kosten für den Verwaltungsaufwand nicht ausufern, können keine Einzelanträge gestellt werden. Denn das Geld soll bei den Bewirtschaftern ankommen und möglichst viele sollen teilnehmen können. Daher geht das Land weiter den Weg über sogenannte Sammelanträge: mindestens 3 Personen mit mindestens 100 Bäumen können einen Antrag stellen. Aber auch Vereine, Mostereien, Brennereien und Kommunen können teilnehmen - neben der Untergrenze von 100 Bäumen gilt hier eine Obergrenze von 1.500 Bäumen.

Das Ziel der Förderung ist es, den Bewirtschaftern eine Prämie für ihre andauernden Bemühungen um den Erhalt des landschaftsprägenden Streuobstbaus zu zahlen. Denn der Preis von durchschnittlich etwa 6 Euro, der für die Anlieferung von 100 Kilo Mostäpfeln gezahlt wird, ist kein wirtschaftlicher Anreiz zur Pflege. Da die Wirtschaftlichkeit inzwischen weitgehend weggefallen ist, stehen auf vielen Flächen vergreiste, ungepflegte und zu dicht gewordene Bäume. Diese Entwicklung verkürzt deren Lebenserwartung immens, so dass die Baumschnittförderung auch einen Anreiz zur Wiederaufnahme der Pflege bieten soll. Wenn die eigene Kraft oder Gerätschaft zum Schnitt nicht oder nicht mehr vorhanden ist, gibt es inzwischen über 250 von den Kreisfachberatern ausgebildete Fachwarte für Obst- und Gartenbau im Landkreis, die die Arbeiten als Dienstleistung fachgerecht durchführen können.

Bei der Baumschnittföderung des Landes Baden-Württemberg handelt sich um eine Prämie für die engagierten Bewirtschafter unserer inzwischen vor allem ökologisch wertvollen Kulturlandschaft. Das eingeplante Fördervolumen umfasst 15 Millionen Euro für die Förderperiode 2020 bis 2025 in Baden-Württemberg und wurde gegenüber den Jahren 2015-20 um 30 Prozent aufgestockt.

Weitere Informationen und die Verlinkung zu den Antragsformularen finden sich im Internet auf dem Streuobstportal des Landes https://streuobst.landwirtschaft-bw.de unter dem Stichwort „Förderung - Baumschnitt“. Die Anträge aus dem Landkreis Reutlingen sind an das Regierungspräsidium Tübingen zu richten. Und bei der Vermittlung von Fachwarten für die Umsetzung oder für die Hilfe bei der Arbeit hilft gerne die Grünflächenberatungsstelle am Landratsamt Reutlingen weiter.
 
Kontakt: gruenflaechenberatung(at)kreis-reutlingen.de
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