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Kultur. Sommer. 2020. Landkreis unterstützt bei Veranstaltungen


Kultur. Sommer. 2020.

Seit 13. März sind große Teile des Kulturbetriebes - sowohl Kultureinrichtungen als auch die Künstlerinnen und Künstler - von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stark betroffen. Mit dem kurzfristigen Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ wird jedoch den Kulturschaffenden und -einrichtungen die Möglichkeit gegeben kleinere Veranstaltungen wieder anbieten zu können und so das kulturelle Leben auch in diesem Sommer stattfinden zu lassen. Dabei sollen die beantragten Mittel unter anderem gezielt für die verantwortungsvolle Arbeit der Veranstalter und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes eingesetzt werden.

Antragsberechtigt sind rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (e.V., gGmbH, GmbH, usw.), die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Dabei beträgt die maximale Fördersumme pro gefördertem Projekt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. Für Kultureinrichtungen und
-schaffende, die nicht antragsberechtigt sind und vor allem kleinere Fördersummen beantragen möchten, stehen weitere Fördermittel zur Verfügung.

Antje Kochendörfer, die Kulturmanagerin des Landkreises Reutlingen, berät alle Interessierten und Kulturschaffenden und begleitet sie bei der Antragsstellung. In Kooperation mit Mythos Schwäbische Alb wird eine Broschüre für den „Kultur.Sommer.2020.“ entstehen, die im gesamten Landkreis Verbreitung finden wird. In dieser werden sämtliche Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen, die zwischen Mitte Juli und dem 15. September stattfinden, beworben. Daneben werden die Aktivitäten digital auf der Internetseite kultur-machen.de und in den sozialen Medien begleitet.

https://www.kultur-machen.de/Kultur-Sommer-2020

Weitere Informationen bei Antje Kochendörfer, Telefon 07121/ 4801320
a.kochendoerfer(at)kreis-reutlingen.de

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