Landkreis aktuell

Kulturförderung: Landkreis unterstützt bei Antragstellung


Nun soll mit dem Folgeprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst „Kunst trotz Abstand“ und der Fördermittelberatung durch die Regionalmanagerin Kultur die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern weiter unterstützt werden.

Interessenten wenden sich bitte an:
Antje Kochendörfer
07121/ 4801320
a.kochendoerfer(at)kreis-reutlingen.de
 
Weitere Informationen:
https://www.kultur-machen.de/de/Kulturfoerderung

 
Um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstler während der Corona-Pandemie abzusichern, stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die unter Einhaltung der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können. Anträge können ab sofort und bis zum 4. Oktober beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung Kunst gestellt werden.
 
Unmittelbar nach dem Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“ startet das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“, welches neben künstlerischen Projekten auch die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte fördert. Darüber hinaus können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden. Die dabei beantragten Mittel sollen unter anderem für Honorarkosten, Reise- und Transportkosten und für die Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
 
Antragsberechtigt sind rechtlich eingeständige Kultureinrichtungen sowie Vereine (e. V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro, die Mindesfördersumme umfasst 10.000 Euro. Ein Eigenteil von mindestens 20 Prozent wird erwartet. Eine Antragstellung ist ab sofort über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Zu beachten sind die noch zwei verbleibenden Fristen der Antragsrunden, 6. September 2020 und 4. Oktober 2020, und die damit verbundene Planung und Vorbereitung der Projekte.
 


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