Landkreis aktuell

Bildungspaket beantragen


Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche in Anspruch nehmen
 
Zum neuen Schuljahr macht das Landratsamt Reutlingen auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aufmerksam. Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II beim (Jobcenter) und SGB XII (Kreissozialamt oder Sozialamt Stadt Reutlingen) sind die Leistungen vom Grundantrag umfasst.
Wer Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht, muss dagegen einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Kreissozialamt oder beim Sozialamt der Stadt Reutlingen stellen.
 
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes lohnen sich. Ein Antrag und soweit erforderlich weitere Nachweise sind nicht so kompliziert und bürokratisch wie vermutet. Daher sollten Eltern diese Unterstützung für ihren Nachwuchs in Anspruch nehmen. Die Unterstützung soll die Teilhabemöglichkeiten von Kindern verbessern.
 
Was gibt es?
  • Unterstützung bei einer Klassenfahrt der Schule
  • Unterstützung von Ausflügen der Schule oder des Kindergartens
  • Eine Schulmittelpauschale mit 150 Euro im Schuljahr
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten für den Bus oder den Zug zur Schule
  • Unterstützung bei einer Lernförderung
  • Einen Gutschein für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten
  • Teilhabeleistungen für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur oder Geselligkeit mit monatlich 15 Euro.
 
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es hier.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0