Landkreis aktuell

Düngemittel: Sperrfristverschiebung


Der Verbotszeitraum für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland  wird um zwei Wochen auf den 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 verschoben.
 
Ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten. Weiterhin gilt die Sperrfristverschiebung nicht für Festmiste von Huftieren, Klauentieren oder Komposte. Für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost gilt der Sperrzeitraum vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januars. Dieselbe Sperrzeit ist auch für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (größer 0,5 % in der TM) einzuhalten. Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.
 
Weitere Auflagen sind zu beachten. Diese finden Sie hier: https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBRT,Lde/Startseite
 
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften unberührt und sind zu beachten.

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