Landkreis aktuell

Sperrstunde: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen


Da sich die Corona-Lage weiter dramatisch zuspitzt, haben Bund und Länder gestern weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen, die ab Montag, den 2. November in Kraft treten. „Es ist wichtig, dass diese Regelungen bundesweit einheitlich gelten und umgesetzt werden sollen“, betont Landrat Thomas Reumann. „Kritisch sehe ich die generelle Schließung von Gastronomiebetrieben, zumal wir nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen mit der Sperrstunde und dem Alkoholverbot im Außenbereich mildere Lösungen hätten.“
 
„Ich begrüße es vor diesem Hintergrund sehr, dass mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nunmehr Klarheit über die grundsätzliche Zulässigkeit einer Sperrstunde geschaffen worden ist“, nimmt Reumann zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stellung. „Die deutliche Zunahme an Neuinfektionen auch im Landkreis Reutlingen zeigt, dass das Pandemiegeschehen sehr dynamisch ist. Innerhalb weniger Tage ist die 7-Tage-Inzidenz auf über 70 gestiegen. Es macht mir Sorgen, dass auch die Anzahl der Covid-19-Patientinnen und Patienten in den Kreiskliniken wieder zunimmt“, unterstreicht Reumann.
 
„Die beschlossenen Maßnahmen treffen uns alle, viele in ihrem beruflichen, alle in ihrem persönlichen Umfeld“, so Reumann abschließend. „Es geht jedoch darum eine drohende Notlage des Gesundheitsbereichs abzuwenden, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und unsere Kliniken vor einer Überlastung zu schützen. Dafür müssen wir jetzt handeln und die Pandemie mit aller Kraft zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich bekämpfen.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen:
"Eilanträge gegen infektionsschutzrechtliche Sperrstundenanordnungen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen erfolglos" vom 29. Oktober 2020


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