Landkreis aktuell

Stopp häuslicher Gewalt


Erstberatungstelle im Wohnungsverweisverfahren Landkreis Reutlingen

Die Erstberatungstelle im Wohnungsverweisverfahren Landkreis Reutlingen bietet Beratung und Begleitung für Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Hier gibt es wichtige und rasche Hilfe zur Umsetzung der Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz. Das Gesetz ermöglicht den Verbleib des Opfers in der gemeinsamen Wohnung und der Gewalttäter ist derjenige, der gehen muss. Außerdem können für Opfer von Gewalt Schutzanordnungen, wie Annäherungs- und Kontaktverbote, ausgesprochen werden.

Wer Gewalt erlebt, sollte wissen, dass man nicht allein ist, weil es Rat und Unterstützung gibt. Auch Angehörigen und Zeugen von Gewalt steht die Erstberatungsstelle mit Rat zur Seite.Die Beratungen sind kurzfristig, kostenlos und werden auf Wunsch mit Dolmetscher/in geführt. Die Erstberatungsstelle unterliegt der Schweigepflicht.

Weitere Hilfe gibt es rund um die Uhr (24/7/365) unter dem bundesweiten Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ 08000-116 016 und im Internet unter: www.hilfetelefon.de. Das Angebot ist anonym, kostenlos und mehrsprachig. Wer sich in akuter Gefahr befindet, wählt den Notruf der Polizei 110.

Flyer mit weiteren Infos

Erstberatungsstelle im Wohnungsverweisverfahren

Landkreis Reutlingen

Bismarckstr. 16

72764 Reutlingen

Tel.: 071214804216

Email: wohnungsverweis(at)kreis-reutlingen.de


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0