Landkreis aktuell

Verringerung von Motorradlärm


Für viele Motorradfahrer*innen ist der Landkreis Reutlingen durch seine landschaftlich reizvolle Lage ein beliebtes Ziel. Auch wenn sich die hohe Anzahl an Motorradfahrern positiv auf den Tourismus auswirkt, bedeuten die teils enormen Motorengeräusche eine erhebliche Belastung für die dort lebende Bevölkerung.

Seit vielen Jahren unternimmt das Landratsamt Reutlingen zusammen mit den betroffenen Kommunen Anstrengungen, um die Lärmproblematik aufgrund von Motorradfahrern in den Griff zu bekommen. In der Vergangenheit wurden die Motorradfahrer durch die Aufstellung von verschiedenen Plakaten zu einer rücksichtsvollen Fahrweise aufgefordert. Der Nutzen der Plakate ist über die Jahre hinweg gesunken und die Nutzung der Strecke durch Motorradfahrer immer weiter gestiegen. Aus diesem Grund führte das Landratsamt Reutlingen im Jahr 2017 umfassende Messungen mit einem Verkehrsstatistikgerät durch, um auf deren Grundlage weitere Maßnahmen treffen zu können.

Da die genannten Maßnahmen nicht ausreichend Wirkung zeigten, wurde seit 2018 in den Monaten Mai bis August im Lautertal zwischen Buttenhausen und Indelhausen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Krafträder auf einer Länge von 500 m nach der jeweiligen Ortsausgangstafel auf 50 km/h angeordnet. Eine Maßnahme, die so im Kreis Reutlingen – und darüber hinaus – bislang nicht gezogen wurde.

Das Verkehrsministerium hat die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen im Lautertal überprüft und nun im Grundsatz gebilligt: Laut Verkehrsministerium können Geschwindigkeitsreduzierungen dann zulässig sein, wenn es an einzelnen Tagen auf einer bestimmten Strecke einen starken, atypischen Verkehrsanteil an Motorradfahrern gibt und andere Maßnahmen wie Hinweisschilder und Kontrollen nicht ausreichten. Einzig die Länge der geschwindigkeitsreduzierten Strecke dürfe nicht pauschal 500 m betragen, sondern müsse im Einzelfall festgelegt werden. Geschwindigkeitsreduzierungen sind demnach auf einer Länge von 160 bis 300 m nach der jeweiligen Ortsausgangstafel in Fahrtrichtung ortsauswärts möglich, wobei 300 m nur dann zulässig sind, wenn die Motorradfahrer vorwiegend in Gruppen unterwegs sind, was sich lärmverstärkend auswirkt.

Dies ist im Lautertal zwischen Buttenhausen und Indelhausen der Fall, sodass die maximal zulässige Geschwindigkeit auf einer Länge von 300 m nach der jeweiligen Ortstafel reduziert wird. Die entsprechenden Verkehrsschilder werden bis zum 1. Mai 2021 aufgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen hat darüber hinaus weitere beliebte Motorradstrecken im Blick und wird in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen prüfen, ob sich das „Lautertaler Modell“ übertragen lässt.

Auf der Zwiefalter Steige kommt es durch den Streckenverlauf häufig zu rennähnlichem Fahrverhalten einzelner Kraftradfahrer, was zusätzlich zur Topgraphie der Steige zur Lärmbelastung führt. Geplant sind an dieser Strecke eine verstärkte Überwachung und Verbundmessungen, die in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugdienst durchgeführt werden.


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