Landkreis aktuell

Inzidenz im Landkreis Reutlingen am fünften Werktag unter 100 - Erste Öffnungsstufe ab Samstag, 22. Mai 2021


Treffen im öffentlichen oder privaten Raums sind mit zwei Haushalten, maximal fünf Personen erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten

Für den Einzelhandel ist weiterhin Click&Meet erlaubt. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die Maßnahmen auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen wieder an drei Tagen in Folge über den Schwellenwert von 100 an, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden und die Regelungen der „Bundesnotbremse“ würden wieder gelten. Sinkt die Inzidenz ab dem 22. Mai für 14 Tage in Folge weiter, kämen weitere Lockerungen zum Tragen.

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Reutlingen zur Feststellung der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen


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