Landkreis aktuell

Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 50 - Lockerungen ab Montag, 31. Mai 2021


Ab Montag, 31. Mai 2021 treten insbesondere folgende Änderungen in Kraft:

Lockerungen der Kontaktbeschränkungen: maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis zählen nicht mit.

Öffnung kultureller Einrichtungen: der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist abweichend von § 15 Absatz 1 Nummern 2, 3 und 7 allgemein gestattet

Der gesamte Einzelhandel sowie Märkte dürfen öffnen:
- keine Terminbuchung mehr erforderlich
- keine Datenerhebung mehr erforderlich
- kein negativer Schnelltest / Impfdokumentation / Nachweis über Genesung mehr erforderlich
- Verbot von Rabattaktionen bleibt bestehen
- Maskenpflicht bleibt bestehen
- die maximale Anzahl an Kunden in geschlossenen Räume wird gelockert, § 16 Abs. 2 CoronaVO

Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die Maßnahmen auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Reutlingen zur Feststellung der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Tagen

Fallzahlen im Landkreis Reutlingen


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