Landkreis aktuell
Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 50 - Lockerungen ab Montag, 31. Mai 2021
Ab Montag, 31. Mai 2021 treten insbesondere folgende Änderungen in Kraft:
Lockerungen der Kontaktbeschränkungen: maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis zählen nicht mit.
Öffnung kultureller Einrichtungen: der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist abweichend von § 15 Absatz 1 Nummern 2, 3 und 7 allgemein gestattet
Der gesamte Einzelhandel sowie Märkte dürfen öffnen:
- keine Terminbuchung mehr erforderlich
- keine Datenerhebung mehr erforderlich
- kein negativer Schnelltest / Impfdokumentation / Nachweis über Genesung mehr erforderlich
- Verbot von Rabattaktionen bleibt bestehen
- Maskenpflicht bleibt bestehen
- die maximale Anzahl an Kunden in geschlossenen Räume wird gelockert, § 16 Abs. 2 CoronaVO
Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die Maßnahmen auf einen Blick: