Landkreis aktuell

Regelungen der Inzidenzstufe 1 gelten ab 29.06.


Mit der Neufassung der CoronaVO, deren Regelungen ab Montag, den 28. Juni gelten, sind wieder die Inzidenz-Werte des Landesgesundheitsamts (LGA) maßgeblich.

Es gelten folgende Inzidenzstufen:

Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Im Landkreis Reutlingen wurde der Inzidenzwert 10 mit dem Wert 9,8 erstmals am Donnerstag, 24.06.21 unterschritten. Am Montag, den 28.06.21 beträgt der Inzidenzwert 7,3. Damit ist die 10er Schwelle 5 Tage in Folge unterschritten und die Regelungen der Inzidenzstufe 1 treten ab Dienstag, den 29.06.21 im Landkreis Reutlingen in Kraft.

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Reutlingen
zur Feststellung der Inzidenzstufe 1

Einen Überblick über die Öffnungsschritte des Stufenplans, gültig ab dem 28. Juni, finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf


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