Landkreis aktuell

Inzidenzstufe 2 gilt ab Mittwoch, 28. Juli 2021


Es treten mit Inzidenzstufe 2 unter anderem folgende Änderungen in Kraft:

An privaten Treffen dürfen maximal 15 Personen aus bis zu vier Haushalte teilnehmen. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Geimpfte sowie genesene Personen werden ebenfalls nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Private Veranstaltungen im Freien dürfen mit maximal 200 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen sind auch 200 Gäste erlaubt, sofern sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Zuvor waren bis zu 300 Personen erlaubt.

In Gastronomie und Vergnügungsstätten gilt nun in geschlossen Räumen ein Rauchverbot. Diskotheken müssen bei Inzidenzstufe 2 wieder schließen.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder fünf Tage in Folge unter 10 fallen, kann die Inzidenzstufe 1 am nächsten Tag wieder in Kraft treten. Überschreitet die Inzidenz dagegen fünf Tage in Folge den Wert von 35, gelten anschließend die Regelungen der Inzidenzstufe 3. Das Landratsamt wird dies dann wie üblich bekanntmachen.

Weiterführende Informationen

Alle geltenden Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Auf dem Landesportal stehen zudem FAQs sowie eine Übersicht der Corona-Regelungen zur Verfügung.

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