Landkreis aktuell

Europäischer Sozialfonds (ESF Plus) fördert innovative Beschäftigungsprojekte


Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) wieder Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, gefördert werden. Ein weiteres Förderziel ist die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Für die Förderphase stehen dem Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von circa 179 Millionen Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Reutlingen entfallen im Jahr 2022 rund 267.070.000 Euro.

Die Förderung erfolgt durch die Landeskreditbank auf der Grundlage des Votums eines Arbeitskreises mit Akteuren aus dem Landkreis Reutlingen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf.

Zur strategischen Planung der Strukturfondsperiode 2021 bis 2027 hat das Land Baden-Württemberg das sogenannte Operationelle Programm (OP) „ESF Plus“ ausgearbeitet. Es setzt die Förderrichtlinien der EU, des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg um und baut zugleich auf den aktuellen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf. Das Programm ist im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar.

Schwerpunkte 2022 Im Landkreis Reutlingen
Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Reutlingen hat eine Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, die Grundlage für die Ausschreibung von Projekten im Jahr 2022 ist. Deren Schwerpunkte sind:

Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auch außerhalb SGB-Leistungsbezug, insbesondere

  • Frauen im SGB II und SGB III;
  • Langzeitarbeitslose im SGB II und SGB III;
  • Jüngere Arbeitslose (U 25);
  • ausländische Arbeitslose Frauen im SGB II und SGB III;
  • SGB II und SGB III Arbeitslose ohne Berufsausbildung , vor allem Frauen;
  • Alleinerziehende im SGB II;
  • Alle erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Altersgruppen;

Die geförderten Projekte sollen eine arbeitsplatzbezogene, praktische Beschäftigung sowie eine persönliche Begleitung während der Maßnahmendauer und ganzheitliche Ansätze unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation der Zielpersonen umfassen. Außerdem sollen die Projekte eine motivierende Lebensperspektive vermitteln und auf eine Perspektive für Ausbildung und Erwerbstätigkeit hinwirken.
Geförderte Projekte sollen Migrantinnen an geeignete Ausbildungs-/Arbeitsmarkt-Maßnahmen heranführen.

Benachteiligte, marginalisierte, entkoppelte ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, die vom Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, insbesondere

  • junge Frauen im SGB II und SGB III;
  • entkoppelte ggf. von Wohnungslosigkeit bedrohe junge Menschen;
  • junge Geflüchtete;
  • Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss und ausländische Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund;

Wünschenswerte sind insbesondere auch Projekte für junge Menschen, die durch niederschwellige praxisbezogene Angebote insgesamt zur individuellen Stabilisierung beitragen, die Ausbildungsfähigkeit erhöhen und auf eine passgenaue uns anschlussfähige Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken.

Die Projekte sollen vorrangig die speziellen Bedürfnisse und Probleme insbesondere von Jungen, aber auch von Mädchen berücksichtigen, sowie ganzheitliche Angebote unter Einbeziehung der Familie umfassen.

Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen je Vorhaben.

Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein.
Die Förderanträge müssen über das Elektronische Antragsformular (ELAN) des ESF in Baden-Württemberg erstellt werden. Für die Antragstellung drucken Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es unterschrieben in zweifacher Ausfertigung (nicht gebunden und nicht geheftet) an

L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Die Anträge müssen bis zum 30. September 2021 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein.

Die Projektträger werden gebeten, gleichzeitig eine unterschriebene Mehrfertigung beim Landratsamt Reutlingen – Sozialdezernat, - Geschäftsstelle „Europäischer Sozialfonds“, Bismarckstraße 14, 72764 Reutlingen einzureichen.

Weitere Informationen für interessierte Projektträger gibt es bei der
Geschäftsstelle des Arbeitskreises ESF:

Landratsamt Reutlingen, Sozialdezernat, Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen,
Telefon (07121) 480-4011
Fax (07121) 480-1813, oder per
E-Mail: sozialdezernat(at)kreis-reutlingen.de.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Antragsformular stehen auf
der Homepage www.esf-bw.de zum Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0