Landkreis aktuell

Maskentragepflicht und Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt von Reutlingen


Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit der Stadt Reutlingen und der Polizei eine Maskentragepflicht sowie ein Alkoholkonsumverbot für bestimmte Bereiche der Stadt Reutlingen erlassen. Darüber hinaus ist das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Konsum ebenfalls untersagt. Die Allgemeinverfügung wurde am Sonntag, 12. Dezember 2021, veröffentlicht und gilt ab Montag, 13. Dezember 2021. Mit den Maßnahmen soll angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen und starken Auslastung der Krankenhäuser verhindert werden, dass sich die Lage durch größere Ansammlungen, bei denen notwendige Infektionsschutzmaßnahmen nicht beachtet werden, weiter verschärft.

Die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot gelten in begrenzten Bereichen der Stadt Reutlingen, insbesondere der Innenstadt, in denen Abstände nur schwer eingehalten werden können oder die bevorzugt für Ansammlungen genutzt werden. Konkret handelt es sich um die Reutlinger Altstadt bis zur Gartenstraße, den Bürgerpark sowie den Karlsplatz mit dem Bahnhofsbereich. Montag bis Freitag von 16 bis 23 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10 und 23 Uhr muss dort auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Zudem gilt ein Alkoholkonsumverbot, um Ansammlungen mit engen Kontakten entgegen zu wirken. Das heißt, alkoholische Getränke dürfen zu den genannten Zeiten im öffentlichen Raum nicht konsumiert oder mitgeführt werden, wenn die Getränke zum unmittelbaren Konsum gedacht sind. Werden die Vorgaben nicht beachtet, drohen Bußgelder. Das Infektionsschutzgesetz sieht hier im Einzelfall Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vor.

Gezielt und mit Augenmaß Infektionsrisiko senken

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Ansammlungen, bei denen Abstände nicht und Hygieneregeln nur bedingt beachtet wurden. Solche Ansammlungen stellen ein erhöhtes Infektionsrisiko dar und sollen mit den neuen, präventiven Maßnahmen verhindert werden. Da im Internet schon für Montagabend, den 13. Dezember 2021, zu weiteren Kundgebungen aufgerufen wird, haben Stadt, Polizei und Landratsamt schnell gehandelt und gemeinsam die Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Allen Beteiligten ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sehr wichtig. Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot sind zeitlich und räumlich so begrenzt, dass das Infektionsrisiko durch Ansammlungen gezielt reduziert, Bürgerinnen und Bürger beispielsweise beim Einkaufen oder dem Arbeitsweg gleichzeitig möglichst wenig berührt werden.

Auf den Internetseiten der Stadt Reutlingen und des Landkreises findet sich eine Karte, in der die Bereiche gekennzeichnet sind, in denen ab Montag zu bestimmten Zeiten die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot gelten. Die Stadt wird zudem mit Schildern vor Ort auf die Vorgaben hinweisen.

Karte mit Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (png)

Allgemeinverfügung des Landkreises


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
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