Landkreis aktuell

Allgemeinverfügung zu Versammlungen in den kommenden Tagen Stand 27.12.2021


Das Verbot gilt auch für Ersatzversammlungen und – ansammlungen in der Zeit vom 28.12.2021 bis einschließlich 2.1.2022 im Stadtgebiet Reutlingen sowie für den Anruf hierzu. Grund für das Versammlungsverbot sind vorausgegangene Verstöße gegen den Infektionsschutz sowie gegen das Versammlungsrecht durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser und ähnlicher Kundgebungen.

Nicht durchgeführt werden dürfen folgende angemeldete Versammlungen: Die für den 28.12.2021 angemeldete Versammlung mit Aufzug zum Thema „Im Gedenken an 199.998 Jahre Menschheitsgeschichte: Maskenlos“, die für den 29.12.2021 angemeldete Versammlung mit Aufzug zum Thema „Maskenlos durch die Nacht, spür‘ was Liebe mit uns macht“, die für den 30.12.2021 angemeldete Versammlung mit Aufzug zum Thema „Mehr Schutz für unsere Freund:innen und Helfer:innen! Versammlungsverbot für Polizist:innen! Jetzt!“, die für den 31.12.2021 angemeldete Versammlung mit Aufzug zum Thema „I’ve been looking for freedom, I’ve been looking so long, I’ve been looking for freedom, still the search goes on“, die für den 01.01.2022 angemeldete Versammlung „Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung“ sowie die für den 02.01.2022 angemeldete Versammlung mit Aufzug zum Thema „Solidarische Ungeimpfte für private Zusammenkünfte von Geimpften oder Genesenen mit 11 statt 10 Personen“.

In Baden-Württemberg sowie im Landkreis Reutlingen befinden sich die Fallzahlen trotz sinkender Infektionen auf sehr hohem Niveau und die Belastung der Intensivstationen durch die Vielzahl schwer erkrankter COVID-19-Patienten bleibt hoch. Insbesondere gehen die Fallzahlen im Hinblick auf die bevorstehende zusätzliche Belastung durch die Omikron-Welle nicht stark genug zurück. Die Virusvariante Omikron ist auch im Landkreis bereits angekommen. Nachdem am 16.12.2021 die ersten beiden Fälle der Variante VOC B.1.1.529 im Kreis festgestellt wurden, kamen seither weitere Fälle hinzu. Insgesamt liegen 19 bestätigte Omikron-Fälle vor.

Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das jedoch nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten seitens der Versammlungsorganisatoren und -teilnehmer verbunden ist. In der aktuellen Corona-Situation gehören dazu insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen, wie Abstände und Maskenpflicht, um die Beteiligten sowie die gesamte Bevölkerung zu schützen. Versammlungen, die ordentlich angemeldet werden und verlässlich die Auflagen einhalten, sind selbstverständlich weiterhin möglich.

Auf den Internetseiten der Stadt Reutlingen und des Landkreises wurde die Allgemeinverfügung am Montag, den 27. Dezember 2021, bekanntgemacht.

Zur Allgemeinverfügung


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