Landkreis aktuell

FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene in Bus und Bahn


Die Maskenpflicht für medizinische Masken gilt auch an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.

Die Einhaltung der Regeln wird stichprobenmäßig kontrolliert. naldo bittet seine Fahrgäste, bei Bus- und Bahnfahrten im naldo eigenverantwortlich diese Regeln zu beachten, um so andere und sich selbst zu schützen.

Weitere Informationen finden sich auch unter www.naldo.de/coronavirus


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