Landkreis aktuell

Ausgangsbeschränkungen enden durch neue Corona-Verordnung


Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung geändert und dabei auch die Bestimmungen zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen angepasst. Durch die Rückkehr zum Stufenplan und die geänderte Inzidenz-Schwelle liegen im Landkreis Reutlingen die Voraussetzungen für lokale Ausgangsbeschränkungen nicht mehr vor. Sie enden daher mit sofortiger Wirkung.

Bislang war eine 7-Tage-Inzidenz von 500 der entscheidende Grenzwert für lokale Ausgangsbeschränkungen. Solche sieht die neue Corona-Verordnung nur in Alarmstufe II vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei mindestens 1.500 liegt. Mit Änderung der Verordnung gelten ab dem 28. Januar 2022 landesweit die Regelungen der Alarmstufe I. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen lag am Donnerstag, 27. Januar 2022, laut dem Landesgesundheitsamt bei 1.083,1.

Weiterführende Informationen

Bekanntmachung des Landkreises

Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht täglich im Rahmen seines Lageberichts die aktuellen Inzidenzen der Landkreise.


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