Landkreis aktuell

3G-Regel für Besucher des Landratsamts aufgehoben


Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert und dabei auch die Grenzwerte des Stufenmodells angepasst. Baden-Württemberg kehrt damit in die Warnstufe zurück, in welcher der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen wieder ohne 3G-Nachweis möglich ist. Entsprechend gilt die 3G-Regel auch für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes nicht mehr. Weiterhin ist die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen zu beachten. Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen daher in den Gebäuden des Landratsamtes eine FFP2-Maske, eine Maske mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard tragen. Zudem sind Termine wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.

Mehr Informationen für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0