Landkreis aktuell
Der Umtausch von Führerscheinen: Frist bis zum 19.07.2022 verlängert
Für den Umtausch auf den in der Europäischen Union einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden umgetauscht werden. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine
15-jährige Befristung haben.
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da sie bereits der neuen Norm entsprechen.
Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Wegen des starken Andrangs zum Ablauf der ersten Umtauschfrist zum 19.01.2022 wurde diese Frist bis zum 19.07.2022 verlängert.
Eine tabellarische Übersicht der Umtauschfristen steht am Ende dieses Artikels zum Download bereit.
Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Führerscheinstelle bittet aufgrund der Auslastung darum, diese Anträge derzeit noch nicht zu stellen.
Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wie funktioniert der Umtausch der Führerscheine?
Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, hat zwei Möglichkeiten zur Auswahl: den Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause oder die Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Reutlingen.
Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro.
Diese können bei Abholung des Führerscheins im Landratsamt bezahlt werden. Wer sich für den Direktversand entscheidet, bekommt den Gebührenbescheid per Post.
In einigen Städten und Gemeinden im Landkreis kann man den Antrag und die Unterlagen zum Umtausch auch im Bürgerbüro abgeben. Dies ist bei den nachfolgenden Rathäusern möglich: Bad Urach, Dettingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Pfronstetten, Pliezhausen, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Wannweil und Zwiefalten.
Wichtig ist, dass der Antrag im Rathaus des eigenen Wohnsitzes gestellt wird. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an das Landratsamt weiter.
Der Direktversand
Wer sich für den Direktversand entscheidet, muss den „Antrag auf Umtausch“ ausfüllen sowie das Kreuz bei „Direktversand“ setzen. Außerdem sind erforderlich: ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie der Original-Führerschein.
Alle Unterlagen müssen zusammen an das Landratsamt Reutlingen, Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen geschickt werden.
Sobald der Antrag auf Umtausch bearbeitet ist, erhält der Antragssteller seinen Original-Führerschein entwertet mit einem Aufkleber über die Dauer der Befristung zurück. Der Original-Führerschein behält seine Gültigkeit nach der Entwertung bis der neue EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugestellt wird.
Der Umtausch mit Abholung im Landratsamt Reutlingen
Wer sich für einen Umtausch im Landratsamt entscheidet, benötigt ebenfalls den „Antrag auf Umtausch“ sowie ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie des aktuellen Führerscheins.
Alle Unterlagen müssen zusammen an das Landratsamt Reutlingen, Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen geschickt werden.
Wer sich gegen den Direktversand entschieden hat, muss den neuen Führerschein persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abholen und den alten Führerschein abgeben oder entwerten lassen. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person den neuen EU-Kartenführerschein abholen.
Wer seinen neuen Führerschein im heimischen Rathaus beantragt hat, kann seinen Führerschein im Rathaus auch wieder abholen.
Sobald der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt, erhalten die Antragssteller eine Benachrichtigung mit der Bitte um eine Terminbuchung zur Abholung des neuen Führerscheins. Eine Terminvereinbarung bevor die Benachrichtigung vorliegt, ist nicht möglich.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen durch den „Pflichtumtausch“, kann es bei Nichtauswahl des Direktversands zu Verzögerungen kommen, bis der neue EU-Kartenführerschein zur Abholung vorliegt.
Der erforderliche Antrag und weitere Informationen
Den Antrag für den Umtausch sowie weitere Informationen stehen unter https://www.kreis-reutlingen.de/fahrerlaubnis sowie auf der Startseite der Homepage des Landratsamtes bereit.
In den Rathäusern der Städte und Gemeinden liegt der Antrag ausgedruckt zum Ausfüllen aus.